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Patente für das Ausland einer Legalisierung unterziehen

Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu erlauben oder zu untersagen. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt; in Deutschland gemäß § 16 Patentgesetz (PatG) für maximal 20 Jahre.

Wie läuft die Legalisation der Patente im Detail ab?

Die Legalisation Ihrer Patente ist für fast alle Länder notwendig. Im Ausland benötigte Patente müssen von einer zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden, bevor in einem zweiten Schritt die Bestätigung der Echtheit durch das Konsulat des Staates, in dem sie verwendet werden sollen, erfolgt. Erst dann können die Dokumente ohne Probleme verwendet werden. Das heißt, es müssen bei der Legalisierung immer zwei Schritte vollzogen:

Schritt 1 – die Beglaubigung: Um eine Beglaubigung durchführen zu lassen, müssen Sie Ihre Patente, die Sie im Ausland benötigen, einer deutschen Behörde im Original vorlegen. Hier wird in einem ersten Schritt ihre Echtheit überprüft und zertifiziert.

Schritt 2 – die Legalisierung: Ist die Beglaubigung erledigt, ist in einem zweiten Schritt die Auslandsvertretung des Landes, in das Sie reisen möchte, in Deutschland zu kontaktieren. Nun findet die endgültige Legalisation Ihrer Patente statt. Danach sind bei der Vorlage der Dokumente in der Regel keine Probleme mehr für Sie zu erwarten.


Wann benötige ich anstatt einer Legalisierung eine Apostille?

Neben dem Verfahren der Legalisierung gibt es noch ein zweites Verfahren, das für Patente angewendet werden kann – die so genannte „Haager Apostille“. Die Apostille wird für die Staaten benötigt, die dem „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ beigetreten sind. Die Apostille ist jedoch deutlich einfacher durchzuführen als die Legalisierung. Bei der Apostille muss lediglich die zuständige deutsche Behörde die Echtheit der Patente bestätigen. Die Konsularbeamten oder Konsularbeamtinnen des entsprechenden ausländischen Staates müssen nicht mehr beteiligt werden und dennoch werden alle Patente im Ausland anerkannt. Sie wird in der Regel für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamts erteilt. Verantwortlich dafür ist der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts. Tipp: Auch wenn die Apostille deutlich weniger Aufwand bedeutet, sollten Sie für beide Beglaubigungsverfahren stets genügend Zeit einplanen und sie nicht erst kurzfristig vor Ihrer Abreise ins Ausland beantragen.


Praktischer Service von Visabox: Patente schnell und einfach legalisieren lassen

Egal, ob Sie eine Apostille oder eine Legalisierung für Ihre Patente benötigen, im Allgemeinen ist bei beiden Verfahren mit langen Wartezeiten zu rechnen. Falls Sie wenig Zeit haben, sich darum zu kümmern, nehmen Sie Kontakt zu Visabox auf. Mit uns läuft Ihre Legalisation deutlich einfacher und schneller ab. Erfahrene Mitarbeiter übernehmen gerne die vollständige Legalisierung Ihrer Patente. Alle Papiere lassen wir, falls es erforderlich ist, frühzeitig in Deutschland vorbeglaubigen und von der jeweiligen Botschaft des Reiselandes legalisieren, so dass Sie alle Patente rechtzeitig vor Ihrer Abreise wieder zurück haben. Wünschen Sie nähere Informationen zur Legalisation Ihrer Patente für das Ausland oder haben Sie noch offene Fragen zu diesem Thema, dann lassen Sie sich von den Profis von Visabox ausführlich und kompetent beraten.