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Abgrenzung von Wettbewerbern durch die Markenanmeldung

Ganz gleich, in welcher Branche man tätig ist, in der freien Wirtschaft steht man ständig im Wettstreit mit den anderen Wettbewerbern. Um sich von Konkurrenten abzugrenzen, um Alleinstellungsmerkmale zu entwickeln, die dann im Bewusstsein der Kunden verankert werden, werden Marken geschaffen. Marken können einzelne Namen oder Bilder sein, Schriftzüge, Slogans, Zeichen und sogar Klangfolgen und Melodien. Allerdings muss man eine Marke vor dem Gebrauch durch einen Wettbewerber schützen. Dies tut man durch die Anmeldung beim zuständigen Deutschen Patent- und Markenamt, das seinen Sitz in München hat. Bei der Anmeldeprozedur, insbesondere bei den vorangehenden Recherchen im Markenregister sollte man auf anwaltliche Unterstützung setzen. Die Markenanmeldung ist schließlich der Schlusspunkt der Prozedur. Hat man dieses Schriftstück in den Händen, so ist die eigene Marke rechtlich geschützt. Allerdings gilt dieser Schutz nur für die Bundesrepublik. Wer auch im Ausland mit seinem Produkt, mit seiner Dienstleistung oder seiner Kunst aktiv und erfolgreich sein möchte, muss natürlich auch dort eine Markenanmeldung durchführen.
 

Die Markenanmeldung im Ausland verwenden

Die deutsche Markenanmeldung an sich hat im Ausland zunächst keine Gültigkeit. Schließlich bietet sie Markenschutz ausschließlich für den deutschen Markt. Allerdings ist die deutsche Markenanmeldung oft der erste Schritt, um auch auf internationalen Märkten Fuß zu fassen. Möglicherweise wird sie genutzt, um mit Investoren zu verhandeln, um zu expandieren oder um weitere Markeneintragungen in ausländischen Patentämtern vornehmen zu lassen. 
 

Eine Legalisierung für die Markenanmeldung erwirken

Die deutsche Markenanmeldung ist also ein recht bedeutendes Dokument für geschäftliche Aktivitäten im Ausland. Allerdings hat es zunächst keine Gültigkeit. Grund dafür sind rechtliche Feinheiten des internationalen Urkundenverkehrs. Demnach muss ein Dokument zunächst einmal beglaubigt werden, damit es international anerkannt ist. Welche Form der Beglaubigung erforderlich ist, hängt von den bilateralen Staatsverträgen ab. Der lange Dienstweg einer Legalisierung von Markenanmeldung führt immer über das Konsulat desjenigen Landes, in dem das Dokument benötigt wird. Zuvor muss man die Beglaubigung durch die ausstellende Institution in Deutschland einholen. Ist diese erteilt, so vollzieht der Konsularbeamte die Legalisierung der Markenanmeldung. Ein wenig einfacher ist die Prozedur, wenn Deutschland und das jeweilige Reiseland in beiderseitigem Einvernehmen die Haager Apostille nutzen. Diese vereinfacht den internationalen Urkundenverkehr dahingehend, dass nicht mehr das Konsulat bemüht werden muss. Vielmehr bestätigt eine deutsche Behörde die Echtheit des Dokuments. Die Haager Apostille ist ein bilaterales Abkommen, sie gilt also nur zwischen Ländern, die diesen Weg für ihren UrKundenverkehr vereinbar haben. 


Zur Legalisation den Service von Visabox.de nutzen

Nun bedürfen Geschäftsreisen ins Ausland an sich schon einer erheblichen Vorbereitung. Präsentationen müssen erstellt werden, Treffen terminiert und Gesprächspartner kontaktiert werden. Man muss sich um die Unterbringung der Mitarbeiter bemühen, um einen genauen Reiseplan und natürlich auch um die erforderlichen Visa. Das erfolgt alles vor dem Hintergrund, dass das eigentliche Kerngeschäft des Unternehmens nicht vernachlässigt werden darf. Da ist es nur allzu hilfreich, wenn man die Legalisierung der Markenanmeldung in vertrauensvolle und fähige Hände legen kann. Visabox.de hat langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Dokumentenlegalisierung. Ob Legalisation oder Apostille, die Agentur kümmert sich schnell und fristgerecht um die Beglaubigung der Markenanmeldung. So steht einer erfolgreichen Geschäftsreise ins Ausland nichts mehr im Wege. Und sollte es am Visum hapern – auch hier kann Visabox.de weiterhelfen.