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Hersteller-Erklärungen für das Ausland einer Legalisierung unterziehen

Legalisierung von Hersteller-Erklärungen – Warum brauche ich eine Legalisierung?

Viele Länder verlangen eine Legalisierung von Hersteller-Erklärungen, die das zuständige Konsulat des jeweiligen Reiselandes vornimmt. Das können Hersteller-Erklärungen für Medikamente, Maschinen, Preislisten oder Packlisten für importierte Waren sein. Weil diese Papiere im internationalen Handelsgeschäft wichtige Funktionen einnehmen, wird das Verfahren der Legalisierung genutzt, um die Echtheit der Hersteller-Erklärungen für ausländische Handelspartner zu bestätigen. Damit sind sie – und das ein weiterer Grund für die Legalisation – mit inländischen Papieren in Bezug auf ihren Beweiswert gleichgestellt.


Legalisation: Wie läuft die Legalisation genau ab?

Im Ausland benötigte Hersteller-Erklärungen werden in der Regel von einer zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt, bevor in einem nächsten Schritt die Bestätigung der Echtheit durch das Konsulat des Staates, in dem sie verwendet werden sollen, erfolgt. Erst danach können die Dokumente im Ausland genutzt werden. Das heißt, es müssen bei der Legalisierung immer zwei Schritte vollzogen werden:

1. Die Beglaubigung: Um eine Beglaubigung durchführen zu lassen, müssen Sie Ihre Hersteller-Erklärungen, die Sie im Ausland benötigen, einer deutschen Behörde im Original vorlegen. Hier wird die Echtheit überprüft und zertifiziert.

2. Die Legalisierung: Ist die Beglaubigung erledigt, ist die Auslandsvertretung des Landes, in das Sie reisen möchte, in Deutschland zu kontaktieren. Nun findet die Legalisation Ihrer Hersteller-Erklärungen statt. Danach sind bei der Vorlage der Dokumente in der Regel keine Schwierigkeiten mehr für Sie im internationalen Handel zu erwarten.


Das vereinfachte Verfahren – die Haager Apostille

Neben dem Verfahren der Legalisierung gibt es aber noch ein zweites Verfahren, das für Hersteller-Erklärungen angewendet werden kann – die so genannte „Haager Apostille“. Die Apostille wird für die Staaten benötigt, die das „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ unterzeichnet haben, wie zum Beispiel Finnland, Portugal oder Frankreich. Die Apostille ist jedoch deutlich einfacher durchzuführen als die Legalisierung. Bei der Apostille muss lediglich die zuständige deutsche Behörde die Echtheit der Hersteller-Erklärungen bestätigen.

Das Konsulat des entsprechenden ausländischen Staates ist nicht mehr an dem Prozess beteiligt und  dennoch werden alle Hersteller-Erklärungen im Ausland von Handelspartnern anerkannt. Das verkürzt und beschleunigt das Verfahren der Legalisation um ein Vielfaches. Tipp: Auch wenn die Apostille mit deutlich weniger Aufwand verbunden ist, sollten Sie für beide Beglaubigungsverfahren stets genügend Zeit einplanen und sie nicht erst kurzfristig vor Ihrer Abreise ins Ausland beantragen.


Preiswerter Service von Visabox.de: Hersteller-Erklärungen schnell und unkompliziert legalisieren lassen

Wenn Sie eine Apostille oder eine Legalisierung für Ihre Hersteller-Erklärungen benötigen, ist in der Regel mit einer längeren Wartezeit zu rechnen. Falls Sie im allgemeinen Reisevorbereitungs-Stress wenig Zeit haben, um sich darum zu kümmern, kontaktieren Sie Visabox.de. Mit uns läuft Ihre Legalisation deutlich schneller ab. Erfahrene Mitarbeiter übernehmen gerne die vollständige Legalisierung Ihrer Hersteller-Erklärungen.

Alle Dokumente lassen wir, falls es erforderlich sein sollte, frühzeitig in Deutschland von der jeweiligen Botschaft des Reiselandes legalisieren, so dass Sie alle Hersteller-Erklärungen rechtzeitig vor Ihrer Abreise wieder zurück haben. So lassen sich Ihre Reisevorbereitungen gezielt verkürzen. Wünschen Sie nähere Informationen zur Legalisation Ihrer Hersteller-Erklärungen für das Ausland oder haben Sie Fragen zu diesem Thema, dann lassen Sie sich von den Profis von Visabox.de beraten.