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Legalisation Gesundheitszeugnisse – Weiter Rahmen des Begriffs „Gesundheitszeugnis“


Der Begriff „Gesundheitszeugnis“ ist nicht genau definiert.

In der deutschen Wirtschaft bezeichnete das Gesundheitszeugnis bis zum Jahr 2001 eine zwingend erforderliche Voraussetzung, um in der Gastronomie oder im Lebensmittelhandel tätig sein zu können. Das Gesundheitszeugnis wurde nach einer erfolgreich bestandenen Untersuchung durch einen Amtsarzt erteilt. Seit 2001 ist das anders. Das klassische Gesundheitszeugnis gibt es seitdem nicht mehr. Vielmehr muss man sich seitdem laut Infektionsschutzgesetz einer Belehrung unterziehen, die verschiedene für die Gastronomie relevante Krankheiten zum Gegenstand hat. Zuständig ist das Gesundheitsamt, alternativ kann auch ein Amtsarzt diese Belehrung durchführen.

Gesundheitszeugnisse im weiteren Sinn bezeichnen zumeist ärztliche Atteste, die Auskunft über den Gesundheitszustand des Reisenden geben. Der Inhalt dieser Dokumente kann dabei recht verschieden aussehen. Mal geht es um den allgemeinen Gesundheitszustand, mal um eine Bestätigung, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen. Auch ein HIV-Test fällt unter die Gesundheitszeugnisse. Manch einer mag denken, dass das Einfordern solch detaillierter Auskünfte über den persönlichen Gesundheitszustand nicht rechtes sein mag. Aber so einfach ist das nicht. In einigen Ländern werden bestimmte Visa nur vergeben, wenn geforderte Gesundheitszeugnisse vorgelegt werden. Das kann etwa Studentenvisa betreffen, die für Praktikumssemester eingeholt werden, für einen Schüleraustausch oder auch für Visa, die für einen längeren Arbeitsaufenthalt im Ausland gelten sollten.


Legalisation Gesundheitszeugnis – Wenn das Dokument im Ausland gefordert ist


Allerdings genügt es in den wenigsten Fällen, einfach den Arzt zu konsultieren und mit dem entsprechenden Gesundheitszeugnis die Einreise in das gewünschte Land antreten zu wollen. Da kann es durchaus passieren, dass am Flughafen die Einreise verweigert wird. Die Gründe dafür sind im internationalen Dokumentenverkehr zu suchen. Urkunden und Dokumente wie etwa das Gesundheitszeugnis, die in Deutschland ausgestellt sind, sind im Ausland nicht per se ebenso gültig. Dafür bedarf es erst der Legalisation der Gesundheitszeugnisse. Gegenstand der Legalisierung ist nicht der konkrete Inhalt der Dokumente, vielmehr wird amtlich festgestellt, dass das Dokument selbst, also das Gesundheitszeugnis, echt ist und einen offiziellen Charakter hat. Diese Beglaubigung erfolgt abhängig vom Reiseland entweder als Legalisation oder als Apostille. Die Apostille ist eine verkürzte Form der Beglaubigung des Gesundheitszeugnisses, allerdings müssen dafür sowohl Deutschland als auch das Zielland die Haager Apostille als bilaterales Abkommen vereinbart haben.


Legalisation Gesundheitszeugnis – Visabox.de bietet Full Service für Legalisierung
 

Der Weg zur Legalisation der Gesundheitszeugnisse führt zumeist über die Botschaft des entsprechenden Landes. Allerdings haben die wenigsten Menschen in Vorbereitung eines längeren Auslandsaufenthaltes Zeit und Lust, sich um Formulare, Amtsgänge und lange Korrespondenzen mit den Behörden zu kümmern. Die Agentur Visabox.de bietet die Legalisation von Dokumenten als Full Service an. Der Nutzer muss sich natürlich selbst um sein Gesundheitszeugnis kümmern. Dann schickt er alle erforderlichen Unterlagen an Visabox.de. Die Agentur kontaktiert die Botschaft des Ziellandes und erfragt alle Einzelheiten der Legalisierung für das Gesundheitszeugnis. Sie leitet alle erforderlichen Schritte ein, sodass der Kunde pünktlich vor dem Antritt der Reise sein amtlich beglaubigtes Gesundheitszeugnis in den Händen hält. So steht der Einreise und dem Aufenthalt im Ausland etwa zu Studienzwecken, zum Arbeiten oder als Praktikumssemester nichts mehr im Wege.