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Es gibt drei Arten von Ausbildungszeugnissen
 

Man unterscheidet zwischen dem einfachen Ausbildungszeugnis und dem qualifizierten Ausbildungszeugnis.
Das einfache Ausbildungszeugnis darf nur gewisse Angaben beinhalten:
 

  • Art der Ausbildung; inner- oder außerbetrieblich.
  • weiterhin die Dauer der Ausbildung. Hier zählt die juristische Dauer, nicht de tatsächliche.
  • das Ausbildungsziel, also der Titel des ausgebildeten Berufs.
  • die Inhalte des zu vermittelnden Lehrstoffs


Das bedeutet, dass ein einfaches Ausbildungszeugnis keine Bewertungen der Leistung zulässt, auch nicht verborgen in der Tätigkeitsbeschreibung.

Das qualifizierte Ausbildungszeugnis hingegen bewertet Leistung und Verhalten des Auszubildenden.
Hierbei wird tatsächlich das berufliche Potential des Ausgebildeten detailliert beurkundet. Allerdings darf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis nur ausgestellt werden, wenn der Ausgebildete das wünscht. Ansonsten muss ihm en einfaches Ausbildungszeugnis ausgehändigt werden.


Die Beglaubigung von Ausbildungszeugnissen für das Ausland wird durch die so genannte Legalisation gewährleistet


Es gibt durchaus eine Reihe von Urkunden, für die man im Ausland keinerlei Beglaubigungen benötigt. Dazu zählen z.B. Personalausweise, Reisepässe, Aktien, Visa und Schecks. Die meisten Urkunden und Dokumente benötigen hingegen sehr wohl eine Legalisierung. Wenn jemand beispielsweise seine Ausbildungszeugnisse für eine Bewerbung im Ausland einreichen möchte, ist es der normale diplomatische Weg, dass man die Echtheit dieser Zeugnisse unter Beweis stellt.

Hierbei st es unumgänglich, dass nicht nur die Echtheit der Urkunde gewährleistet sein muss, sondern auch die Echtheit der Inhalte, die in dieser Urkunde aufgeführt sind. Diese Inhalte müssen als richtig beglaubigt werden. Ebenso muss die Unterschrift des Unterzeichnenden des Zeugnisses verifiziert werden.

Diese Beweise führt man mit Hilfe einer Legalisation.

Die Legalisation der Ausbildungszeugnisse wird in Deutschland von der zuständigen Auslandsvertretung des Landes vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Üblicherweise wird zu diesem Zweck eine Vorbeglaubigung der Urkunde durch deutsche Stellen verlangt, gelegentlich auch eine weitere Beglaubigung, die als Endbeglaubigung  bezeichnet wird.


Ausstellende Behörden sind das Bildungs- oder das Kultusministerium, in manchen Ländern auch das Regierungspräsidium, der normale Weg, also die Beglaubigung über Notare oder Gerichte ist hier nicht ausreichend.


Abweichend sind die Länder Baden-Würtemberg, Brandenburg und Saarland, wo die Beglaubigung von Ausbildungszeugnissen vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung erledigt wird. Die Endbeglaubigung schließlich wird durch das Bundesverwaltungsamt erteilt. Dann erst steht der Weg zur Botschaft oder des Konsulats des Staates an, in dem die Ausbildungszeugnisse benötigt werden. Diese diplomatische Vertretung stellt bei positiven Voraussetzungen die Bescheinigung über die Legalisation der Zeugnisse aus.


Ein weiterer Weg zur Legalisierung von Ausbildungszeugnissen ist die Apostille
 

Die Apostille ist ebenso wie die Legalisation die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde. Sie wird jedoch, anders als bei der Legalisation, von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.

Fast alle Länder der Erde haben sich in den letzten Jahrzehnten auf die so genannte `Hager Apostille` geeinigt. Diese wurde eingeführt, um eine möglichst unbürokratische Methode der Beglaubigung von inländischen Dokumenten zu gewährleisten. Bei dieser Methode ist die Mitarbeit des Staates, in dem man die beglaubigten Ausbildungszeugnisse benötigt, nicht vorgesehen, der Gang zur diplomatischen Vertretung dieses Staates entfällt ersatzlos. Eingespannt sind nur bestimmte Behörden des Heimatlandes, also des Staats, in dem die Zeugnisse ausgestellt wurden. Eine Apostille spricht den Heimatländern das Recht zu, eine Beglaubigung zu erstellen. Wenn sowohl das Heimatland als auch der Ziel-Staat der Hager Apostille beigetreten sind, muss der Ziel-Staat die nationale Beglaubigung anerkennen.


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Die Legalisation Ihrer Urkunden kann von uns erledigt werden, nutzen Sie unseren Service. Denn diese Vorgänge sind sehr bürokratisch. Es beginnt mit der Vor- und Endbeglaubigung durch die bundesdeutschen Behörden und endet mit der Legalisierung durch das Land, in dem die beglaubigten Urkunden benötigt werden. Natürlich könnten Sie das alles selbst erledigen, aber warum sollten Sie? Denn wir bieten professionelle Hilfe zu äußerst günstigen Preisen.

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