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Polizeiliche Führungszeugnisse – Legalisierung für das Ausland

Sie möchten im Ausland arbeiten und benötigen dafür ein polizeiliches Führungszeugnis? Dann sollten sich Ihre Reisevorbereitungen nicht nur ums Koffer packen drehen, sondern auch um die Legalisierung dieses wichtigen Dokuments. Denn wenn Sie polizeiliche Führungszeugnisse keiner amtlichen Beglaubigung unterziehen und im Ausland vor Ort lediglich Kopien vorlegen, könnten Sie Schwierigkeiten bekommen.

Polizeiliche Führungszeugnisse werden in vielen Ländern erst dann akzeptiert, wenn ihre Originalität vorher im Ursprungsland, das heißt in Deutschland, nachgewiesen worden ist. Genau dafür ist das Verfahren der Legalisierung da, das die Echtheit der Dokumente bestätigt. Damit wird sichergestellt, dass polizeiliche Führungszeugnisse, die im Ausland benutzt werden sollen, den echten Papieren entsprechen. Denn wiederholt stellten sich in der Vergangenheit polizeiliche Führungszeugnisse, die formal echt aussahen, als falsch heraus. Mit legalisierten Dokumente wird jedoch der Verdacht einer Fälschung von vorneherein vermieden. Zudem sind sie hinsichtlich ihres Beweiswertes mit inländischen Papieren gleichgesetzt. 


Wann ist eine Legalisierung für das Ausland erforderlich?

Damit polizeilicher Führungszeugnisse im Ausland anerkannt werden, benötigen Sie so genannte Echtheitsbescheinigungen. Die Echtheit der polizeilichen Führungszeugnisse wird entweder durch eine Legalisation durch das Bundesamt für Justiz oder durch die Erteilung einer sogenannten Apostille durch das Bundesverwaltungsamt bestätigt.

Eine Apostille stellt eine vereinfachte Form der Legalisierung dar und ist durch das „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ möglich. Die so genannte „Haager Apostille“ tritt dann an die Stelle der eigentlichen Legalisation. Ob Sie in Ihrem Fall eine Apostille oder eine Legalisation brauchen, ist davon abhängig, in welchem Land Sie das Dokument verwenden möchten. Staaten, die im Allgemeinen eine Legalisation verlangen, sind unter anderem China, Afghanistan, Kambodscha, der Iran, Somalia und Togo. Eine Apostille genügt im Normalfall in Ländern wie Luxemburg, Frankreich, Niederlande oder der Schweiz. Auskünfte, ob und in welcher Form eine Legalisierung verlangt wird, erhalten Sie bei den Botschaften oder konsularischen Vertretungen der Länder, in denen polizeiliche Führungszeugnisse vorgelegt werden sollen.


Polizeiliche Führungszeugnisse – den Antrag korrekt stellen

Den Antrag auf Erteilung einer Apostille oder Legalisierung können Sie parallel mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der Meldebehörde bzw. über die Homepage des Bundesamts für Justiz stellen. Haben Sie Ihr Führungszeugnis bereits vorliegen, können Sie jederzeit nachträglich eine Apostille bzw. Legalisation vornehmen lassen. Wichtig: Sie können die Echtheitsbescheinigungen für polizeiliche Führungszeugnisse nur dann beantragen, wenn Sie eine deutsche Adresse angeben. Das Bundesverwaltungsamt versendet legalisierte polizeiliche Führungszeugnisse nur an inländische, nicht aber an ausländische Adressen. Das bedeutet: Sie müssen den Antrag unbedingt vor Ihrer Abreise in Deutschland stellen.


Beim Verfahren der Legalisierung den All-Inklusive-Service von Visabox.de nutzen

Im Vergleich zu einer Apostille kostet eine Legalisation für das Ausland immer etwas mehr Zeit, da Sie mehrere Ämter kontaktieren müssen. Behördengänge und Wartezeiten sind bei der Legalisierung leider nie ganz zu verhindern. Wer den Zeitaufwand für die Legalisierung seiner Handelsvollmachten scheut und seine Reisevorbereitungen verkürzen möchte, kann Kontakt zu Visabox.de aufnehmen.

Einfacher und deutlich schneller geht es mit unserem All-Inklusive-Service. Unsere Mitarbeiter sind Profis auf dem Themengebiet der Legalisation polizeilicher Führungszeugnisse und übernehmen gerne die komplette Legalisierung Ihrer Dokumente. Alle legalisierten Papiere erhalten Sie rechtzeitig vor Ihrem Abreisetermin zurück. Wünschen Sie mehr Informationen zur Legalisierung von polizeilichen Führungszeugnissen für das Ausland oder haben Sie noch offene Fragen? Kein Problem! Kontaktieren Sie auch hierfür die Experten von Visabox.de und profitieren Sie von unserem kompetenten Beratungsteam.