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Handelsregisterauszug – Informationen über die Firma

In einem Handelsregisterauszug sind die wichtigsten Angaben über eine Firma eingetragen. Dazu gehören der Unternehmensname, der Firmensitz, die Höhe des Grundkapitals bei einer AG oder der Betrag des Stammkapitals bei einer GmbH. Zudem steht im Verzeichnis die Art der Prokura, womit die geschäftliche Vertretung bezeichnet wird. Diese Vertretung könnte entweder ein Vorstand, ein bestellter Geschäftsführer oder ein Prokurist ausüben. Auch der Gegenstand des Unternehmens steht im Handelsregister, indem der genaue Geschäftszweig benannt wird. Dabei soll die Betätigung des Unternehmens erkennbar sein (z. B. Verkauf, Verwaltung, Produktion bestimmter Güter).

Zu den weiteren Angaben zählen die Rechtsform des Unternehmens und sonstige Rechtsverhältnisse. An dieser Stelle lässt sich genaueres erfahren, denn hier könnten Unternehmens-Umwandlungen, Auflösungen oder Insolvenzen stehen.    

Zur besseren Übersicht ist das Handelsregister in 2 Abteilungen ausgeführt:  Handelsregister A für Einzelkaufleute und Personengesellschaften (wie OHG, KG) und Handelsregister B für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis und jeder Bürger kann die Einträge nachlesen. Die Vorschriften zum Register sind im Handelsgesetzbuch geregelt (HGB).


Handelsregisterauszug im Ausland verwenden

Wer eine Geschäftsreise im Ausland plant, wird in vielen Fällen ein Handelsregisterauszug verwenden. Dieses Dokument ist ein wichtiger Nachweis für Ihre Geschäftspartner, die sich über ihr Unternehmen vorab informieren können. Zudem wird mit einem Handelsregisterauszug eine gewisse Rechtssicherheit bescheinigt und der andere Geschäftspartner wie die Bank oder das ausländische Unternehmen benötigen oftmals eine solche Bescheinigung.  


Wenn man mit ausländischen Behörden in Kontakt kommt, ist eine entsprechende Beglaubigung, Legalisierung, vom Handelsregisterauszug ohnehin erforderlich.

Deshalb ist eine vorherige Legalisierung absolut notwendig, um das Handelsregisterauszug zu verwenden. Ohne eine solche Beglaubigung können Geschäftsgespräche oder Verhandlungen nicht stattfinden und wichtige Termine muss man notfalls verschieben. Wer eine Legalisierung vom Handelsregisterauszug rechtzeitig bestellt, hat einen wichtigen Teil seiner Geschäftsreise vorbereitet.


Legalisierung Handelsregisterauszug – die Verfahren einer Legalisation

Bei der Beglaubigung von Urkunden und Dokumenten, wie dem Handelsregisterauszug, gibt es 2 Verfahren: die Legalisierung und die Apostille. In beiden Verfahren wird die Echtheit einer Urkunde geprüft, damit ausländische Behörden die entsprechenden Unterlagen anerkennen. Der Unterschied zwischen Apostille und Legalisierung liegt vor allem darin, welche Stelle die Echtheits-Prüfung vornimmt. Bei der Legalisierung/ Legalisation wird die Prüfung und Beglaubigung durch eine ausländische Vertretung durchgeführt, um im Zielland die Unterlagen zu verwenden. Für eine Apostille ist nur die inländische Behörde zuständig und die Beglaubigung vom Handelsregisterauszug übernimmt das zuständige Amtsgericht.

Wenn ausländische Behörden eine Echtheitsprüfung vom Handelsregisterauszug verlangen, sind viele Antragsteller wegen des Verfahrens unsicher: wann benötige ich eine Legalisation/ Legalisierung und wann sollte ich eine Apostille beantragen? Letztendlich ist die Frage nach dem passenden Verfahren davon abhängig, in welchem Land die Urkunde erworben wurde. Wenn dieses Land bestimmte internationale Abkommen mit anderen Staaten getroffen hat, könnte die vereinfachte Beglaubigung, also die Apostille, genügen. Andersfalls ist für einen Handelsregisterauszug die Legalisierung erforderlich. 


Legalisierung – ein Service von Visabox für Ihren Handelsregisterauszug

Wenn Sie eine Beglaubigung vom Handelsregisterauszug benötigen, sollten Sie unseren erfahrenen Dienstleister bestellen. Visabox kennt alle Formalien für die Beglaubigung von Geschäftsdokumenten und kann auch für Ihren Firmennachweis die passende Echtheitsprüfung beantragen. Ob Apostille oder Legalisation – Visabox übernimmt die Antragstellung beim zuständigen Amt und kann für eine Vielzahl von Einreiseländern Ihren Handelsregisterauszug beglaubigen lassen.

Beauftragen Sie Visabox mit der Legalisierung vom Handelsregisterauszug und Sie erhalten pünktlich vor der Geschäftsreise Ihre Unterlagen. Bei Fragen zur Legalisierung können Sie gerne unseren Service kontaktieren.