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So funktioniert die Legalisation Ihrer Abschlusszeugnisse


Zu den Abschlusszeugnissen zählen unter anderem Schulzeugnisse (für beispielsweise Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Gymnasien oder Fachhochschulen) sowie Universitätszeugnisse (für beispielsweise Bachelor-, Master-, Diplom- oder Magister-Studiengänge). Um Ihre Abschlusszeugnisse einer Legalisierung zu unterziehen, müssen Sie in der Regel zuerst Kontakt zu Ihrer damaligen Bildungseinrichtung in Deutschland aufnehmen, die die Papiere in einem ersten Schritt vorbeglaubigt. Voraussetzung ist, dass Sie die Originaldokumente mitbringen. Vor Ort werden Kopien angefertigt und die Vorbeglaubigungen vorgenommen. Dabei werden zwei Formen unterschieden.


Sammelbeglaubigung: Besteht ein Zeugnis aus mehreren einzelnen Seiten wird mit einer Beglaubigung nachgewiesen, dass jedes Blatt von ein- und demselben Original stammt. Es genügt dabei in der Regel, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jedem Blatt ein Teilabdruck zu sehen ist.


Jede Seite einzeln: Es kann aber auch jede Seite einzeln beglaubigt werden. Dabei ist allerdings zu überprüfen, ob der Name des Zeugnisinhabers auf jeder Seite des Originals zu lesen ist. Falls dies nicht der Fall ist, muss der Name zusätzlich in den Beglaubigungsvermerk mit aufgenommen werden.


Danach erfolgt im Allgemeinen eine weitere Beglaubigung des Kultusministeriums. Wer im Einzelfall für Ihre Beglaubigungen zuständig ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sind Sie sich unsicher, welche Behörde oder Einrichtung in Frage kommt, erkundigen Sie sich direkt bei den Ausstellern Ihrer Abschlusszeugnisse. Danach müssen Sie in einem weiteren Schritt Kontakt zu einer Vertretung im Ausland desjenigen Landes suchen, in dem Sie Ihre Abschlusszeugnisse verwenden möchten, um die Legalisation endgültig zu vollziehen.


Apostille oder Legalisierung?

Neben der Legalisierung gibt es noch ein weiteres Verfahren für Abschlusszeugnisse – die so genannte Apostille. Sie beschreibt eine deutlich vereinfachte Form der Beglaubigung, die schneller vonstatten geht und durch das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation möglich gemacht wird. Die „Haager Apostille“ tritt immer dann an die Stelle der Legalisierung Ihrer Abschlusszeugnisse, wenn das Reiseland zu den Unterzeichnern des Übereinkommens zählt – wie beispielsweise Niederlande, Luxemburg oder Frankreich. Die Apostille ist der Legalisation dann gleichzustellen. Es handelt sich dabei ebenfalls um einen offiziellen Stempel, mit dem die Echtheit und Rechtsgültigkeit einer Unterschrift und eines Siegels für das Ausland bestätigt wird.


Service von Visabox nutzen und Abschlusszeugnisse legalisieren lassen

Bei der Legalisation sind Behördengänge und lange Wartezeiten oft nicht zu vermeiden. Planen Sie daher für die Legalisation ein wenig Zeit ein. Wer den Zeitaufwand scheut, sollte Kontakt zu Visabox aufnehmen. Einfacher und schneller geht es mit unserem praktischen Service. Unsere Mitarbeiter übernehmen gerne die vollständige Legalisierung Ihrer Abschlusszeugnisse. Alle Papiere lassen wir, falls erforderlich, rechtzeitig in Deutschland vorbeglaubigen und von der jeweiligen Botschaft des Reiselandes legalisieren, so dass Sie alle Unterlagen rechtzeitig vor Ihrer Abreise wieder in den Händen halten. Wünschen Sie weitere Informationen zur Legalisation Ihrer Abschlusszeugnisse für das Ausland oder haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Kein Problem! Kontaktieren Sie auch hierfür die Profis von Visabox und lassen sich ausführlich und kompetent beraten.