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Inhalt und Gültigkeit eines Arbeitsvertrags

Inhaltlicher Gegenstand eines Arbeitsvertrages sind die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Darin verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Erbringung einer Arbeitsleistung während der Arbeitgeber die Vergütung dieser Leistung garantiert. Im Arbeitsvertrag werden Arbeitsorte und Arbeitszeiten festgelegt, Urlaubstage geregelt und auch sonstige nicht-monetäre Vergütungen festgeschrieben. Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag frei verhandelbar, allerdings sind hier sowohl die arbeitsrechtlichen Vorgaben sowie die jeweils bindenden tariflichen Rahmenbedingungen zu beachten. Hierzulande wird in der Regel jedes Beschäftigungsverhältnis durch einen Arbeitsvertrag geregelt. Das betrifft sowohl unbefristete als auch befristete Tätigkeiten, darüber hinaus auch Praktika und studentische Hilfstätigkeiten.


Wofür wird der Arbeitsvertrag im Ausland benötigt?

Wer lediglich zu touristischen Zwecken ins nichteuropäische Ausland fährt, benötigt seinen Arbeitsvertrag natürlich nicht. Wer allerdings die Aufnahme einer Tätigkeit im Auftrage seines Arbeitgebers plant, muss unbedingt das entsprechende Dokument mitführen. Oft ist dies schon bei der Beantragung des Visums notwendig. Für einen Arbeitsaufenthalt braucht der Reisende ein entsprechendes Arbeitsvisum. Dies ist meist auch bei Praktika im nichteuropäischen Ausland erforderlich. Und dieses Visum wird oft erst erteilt, wenn entsprechende Nachweise über das jeweilige Arbeitsverhältnis sowie über die geschäftlichen Aktivitäten des Arbeitgebers im Reiseland erbracht werden. Neben dem Arbeitsvertrag können da etwa Entsendeschreiben notwendig sein, Einladungen von Geschäftspartnern und Unternehmen, die im Reiseland ansässig sind. Welche Unterlagen neben dem gültigen Arbeitsvertrag tatsächlich benötigt werden, regelt jedes Land eigenständig. Hier sollte man rechtzeitig vor dem Arbeitsaufenthalt die genauen Einreisebestimmungen beim zuständigen Konsulat erfragen.


Erst die Legalisierung macht den Arbeitsvertrag auch im Ausland gültig

Wer bereits einmal im Ausland gearbeitet hat, weiß um die Schwierigkeiten, die der Umgang mit Dokumenten mit sich bringt. Denn natürlich haben in Deutschland gültige Dokumente im Ausland in der Regel keine Rechtsgültigkeit. Das ist zunächst auch bei einem Arbeitsvertrag nicht anders. Im Internationalen Dokumentenverkehr muss man zunächst den Weg der Beglaubigung gehen, um einen deutschen Arbeitsvertrag auch im Ausland verwenden zu können. Damit wird die Echtheit dieser Urkunde formell festgestellt. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Wege. Der längere Weg ist die Legalisation. Hierbei muss der Aussteller die Echtheit dieser Urkunde bestätigen, es sind gegebenenfalls Überbeglaubigungen notwendig. Im Falle der Arbeitsurkunde muss möglicherweise ein Notar die Echtheit des Schriftstücks feststellen. Die letztliche Beglaubigung des Arbeitsvertrages wird durch das Konsulat des Reiselandes in Deutschland durchgeführt. Die Apostille ist der vereinfachte Weg der Beglaubigung eines Arbeitsvertrages. Allerdings müssen hier sowohl Deutschland als auch das Reiseland dem bilateralen Abkommen der Haager Apostille zugestimmt haben.


Beglaubigung der Arbeitsverträge als Full Service

In Vorbereitung eines Arbeitsaufenthaltes im Ausland kann nicht jeder die Zeit aufbringen, um den eigenen Arbeitsvertrag sowie die anderen notwendigen Dokumente beglaubigen zu lassen. Allerdings muss man gar nicht selbst den Weg zum Konsulat und zu den beglaubigenden Stellen in Deutschland auf sich nehmen. Visabox.de bietet seinen Kunden die Möglichkeit, die Legalisierung des Arbeitsvertrages in vertrauensvolle Hände zu legen. Die Agentur kümmert sich schnell und zuverlässig um die Beglaubigung des Arbeitsvertrages, sodass der Nutzer zum Reiseantritt alle erforderlichen Unterlagen beisammen hat.