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Visumfreiheit: Ab dem 1. Dezember 2023 bis zum 30.11.2024 benötigen unter anderem deutsche Staatsbürger bei Reisen nach China von bis zu 15 Tagen mit dem Reisezweck geschäftliche Tätigkeiten, touristisch, Familien-oder Freundebesuch und Transit kein Visum. Für Aufenthalte über 15 Tage wird wie gehabt ein Visum vor der Reise benötigt

Flagge China

Arbeitsvisum China

1. Visumpreis ermitteln - Kostenlos und unverbindlich!

Visa Bestimmungen
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Beantragung Ihres Arbeitsvisums China

Reisepass (Muss im Original beiliegen)
  • mindestens 6 Monate gültig
  • Mindestens zwei leere Seiten müssen im Pass vorhanden sein
Passfoto
  • Biometrisch in Farbe 3,5 x 4,5 cm
  • nicht älter als 6 Monate
Visumantrag (wird nach Ihrer Bestellung bereitgestellt)
  • Vollständig ausgefüllt
  • Muss im Original unterschrieben vorliegen
  • Alle Vornamen müssen bei der Frage Vornamen (Given Names) angegeben werden
  • In der Auflistung der besuchten Länder darf Hongkong nicht aufgeführt werden, da Volksrepublik China die Stadt Hongkong als Teil von China ansieht
  • Es muss kein Termin für die Abgabe der Antragsunterlagen beim chinesischen Visa-Center vereinbart werden, wenn Sie Visabox.de mit der Visumbeschaffung beauftragt haben
  • Der Antrag muss zweimal unterschrieben werden -Einmal auf der "Confirmation of Online Visa Application" und das zweite mal auf dem Antrag bei Punkt 9.1A (Nicht bei Punkt 9.2E, da es sonst zur Ablehnung des Visumantrags führt)
Aufenthaltsgenehmigung bei nicht deutschen
  • in Kopie
  • EU-Bürger sowie Bürger der Schengen-Staaten benötigen eine Kopie einer Meldebestätigung für Deutschland oder eine Freizügigkeitsbescheinigung.
Zusatzantrag
  • Seit dem 01.08.2018 wird eine schriftliche Einwilligung der Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an das chinesische Außenministerium benötigt
  • Dieses Formular wird Ihnen nach Ihrer Bestellung bereitgestellt
  • Das Formular muss ausgefüllt und unterschrieben mit den restlichen Unterlagen eingereicht werden
  • Ohne die Einwilligung ist keine Visumbeantragung möglich
Einladung
  • Einladung von offiziellen Stellen (im Original)
Genehmigung / Arbeitserlaubnis
  • Arbeitserlaubnis des Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherung der Volksrepublik China im Original oder ein Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten
Gesundheitszeugnis
  • Ein Gesundheitszeugnis im Original wird bei Aufenthalten von länger als 6 Monaten verlangt (vom Bundesverwaltungsamt in Köln beglaubigt)
Führungszeugnis
  • Eventuell kann auch in bestimmten Fällen noch ein aktuelles Führungszeugnis verlangt werden (vom Bundesverwaltungsamt in Köln beglaubigt)

Allgemeine Informationen zur Einreise und/oder zum Arbeitsvisum China

Arbeitsvisum (Z-VISUM)

 

Wichtig ab dem 16.12.2019:

 

Bitte beachten Sie die Einführung der Fingerabdruckerfassung ab dem 16.12.2019. Wir empfehlen allen Reisenden, die eine Reise innerhalb der kommenden zwei Monaten planen, das Visum bis zum 12.12.2019 zu beantragen, um dieser Aufwendigen Prozedur zu entgehen. Sprechen Sie unser Team einfach darauf an!

 

Jeder Reisende, der ein Chinavisum beantragen möchte, muss ab dem 16.12.2019 vor der Beantragung persönlich bei der Visa-Außenstelle des chinesischen Konsulats den Fingerabdruck abgeben.

 

Es wird ebenfalls ein Foto von der Person vorort erfasst.

 

Dieser Fingerabdruck wird alle fünf Jahre nur einmal verlangt, solange man die weiteren Visa in diesem Zeitraum mit dem selben Reisepass beantragt, der bei der Fingerabdruckabgabe verwendet wurde. Bei einer Beantragung des Visums mit einem neuen Reisepass, muss der Reisende erneut für die Fingerabdruckerfassung pesönlich vorstellig werden.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Schritten und begleiten Sie auch gerne persönlich zu Ihrem Termin. Die Abholung und Rücksendung Ihres Reisepasses nach der Visaausstellung kann ebenfalls durch Visabox durchgefürt werden.

 

So ersparen Sie sich eine weitere Anfahrt zur Visastelle.

 

Ab dem 01.05.2019 wird ausschliesslich das Neue Online-Antragsformular akzeptiert. Der Alte Antrag wurde ab diesem Zeitpunkt abgeschaft. Den Link zu dem Formular erhalten Sie direkt nach Ihrer Bestellung per E-mail.

 

Der Visum-Antrag kann frühestens 50 Tage vor dem Reisdatum gestellt werden.
(Sie können Ihren Antrag aber vorher bei VISABOX einreichen, um sicherzugehen, dass der Antrag rechtzeitig bei der Botschaft eingeht)
 

Türkische Staatsbürger müssen Ihren Visumantrag persönlich bei der Botschaft stellen.
 

Bitte fügen Sie eine Kopie von allen Dokumenten (bis auf die Anträge) zusätzlich zu den Originalen Unterlage bei.
 

Personen, die mit einem Visum der Kategorien X, Z, und -1 nach China Reisen, müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei den Behörden für öffentliche Sicherheit beantragen bzw. die restlichen Formalitäten der Arbeitsgenehmigung erledigen.
 

Ohne diese Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder eine Ausübung einer Tätigkeit in China nicht gestattet.
 

Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerungen und zusätzlich Kosten entstehen.
 

Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Botschaftsarbeitstage.

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Arbeitsvisum China und allgemeine Reiseinformationen China


Früher war China allen voran ein faszinierendes Reiseland mit einer Jahrtausende alten Kultur. Dafür benötigte man schon immer ein Visum für Touristen sowie den Reisepass. Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung des Landes wuchs jedoch auch die Zahl der wissenschaftlich und beruflich orientierten Besucher. Immer mehr Menschen nehmen heute mit einer Arbeitserlaubnis die Einreise von Deutschland aus in Angriff, um für einige Monate in China zu arbeiten. Allerdings sollte man sich rechtzeitig, am besten schon einige Wochen oder Monate zuvor, über die Aufenthaltserlaubnis informieren. Schließlich ist China ein Land, in dem ohne das Arbeitsvisum China im Reisepass nichts geht. Ohne Visum wird die Einreise verweigert werden, sodass der Besuch aus Deutschland bereits am Flughafen enden würde. Da ist es besser, sich rechtzeitig mit dem Thema Arbeitsvisum China, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis zu befassen. Ein umfassender Partner für das Arbeitsvisum China ist Visabox.de.



Arbeitsvisum China – Bestimmungen für die Arbeitserlaubnis


Das Arbeitsvisum China gilt bei den chinesischen Behörden als sogenanntes normales Visum und gestattet als Z-Visum jenen Menschen die Einreise aus Deutschland, die ihren Beruf in China ausüben wollen. Da kann man auch für künstlerische Arbeit, für Auftritte und verschiedene Projekte ein entsprechendes Visum beantragen. Allerdings sollte man ein Visum für China rechtzeitig beantragen und alle Angaben wahrheitsgetreu machen. Anderenfalls könnten Aufenthaltsgenehmigung und Visum verweigert werden.



Arbeitsvisum China – Was benötigt man für die Arbeitserlaubnis?


Eine ordentliche Einladung ist zumeist Pflicht, wenn man ein Visum für China bekommen möchte. Die Einladung wird von chinesischen Firmen, Privatpersonen, Ministerien und anderen Institutionen ausgestellt und enthält Angaben zum Einreisenden sowie zum Zwecke des Aufenthalts. Die Einladung ist gemeinhin ein sehr wichtiger Bestandteil auf dem Weg zur Aufenthaltserlaubnis für deutsche Staatsbürger.



Arbeitsvisum China – Was hat es mit der Einladung auf sich?


Um den Aufwand und den Ärger bei verlustig gegangenem Reisepass und Visum gering zu halten, sollte man bereits vor der Einreise eine Kopie aller wichtigen Unterlagen, der Einladung wie auch des Geschäftsvisums machen. Gehen Pass und und Businessvisum in China verloren, so ist der Weg in die deutsche Botschaft recht kurz. Bereist man mit dem Businessvisum China hingegen eine entlegenere Provinz, so kann man den Service einer Botschaft nicht so schnell in Anspruch nehmen. Da sollte man sich umgehend bei der örtlichen Polizeistation melden und den Verlust von Pass und Visum anzeigen. Ausweisen kann man sich mit einer vor der Einreise angefertigten Kopie von Reisepass und Geschäftsvisum. Den Passersatz stellt die deutsche Botschaft oder ein Generalkonsulat aus. Für diesen Service sind die Verlustanzeige und zwei Passfotos notwendig.



Arbeitsvisum China – Wie ist mit den notwendigen Unterlagen zu verfahren?


Natürlich wird man die wichtigen Reiseunterlagen im Original mitnehmen – z.B. Gesundheitszeugnisse und die Arbeitserlaubnis. Wer klug ist, wird jedoch von allen Dokumenten eine Kopie anfertigen und diese sicher verwahren. Diese Kopien können etwa in einem Hotelsafe aufbewahrt werden. Im Idealfall werden die Kopien nie benötigt. Allerdings sollte man auch an den Notfall denken, falls die Papiere abhanden kommen, etwa durch Diebstahl oder Verlieren. Da ist es gut, wenn alle Unterlagen als Kopie vor Ort sind, um in der Botschaft einen Ersatz zu beantragen. Im Notfall kann auch eine digitale Kopie vom gescannten Original weiterhelfen, die im Email-Postfach aufbewahrt wird.