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Studentenvisum Russland Preise

1. Visumpreis ermitteln - Kostenlos und unverbindlich!

Visa Bestimmungen
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Beantragung Ihres Studentenvisums Russland

Reisepass (Muss im Original beiliegen)
  • Der Pass muss mindestens 6 Monate (für deutschen Bürger) und 6 Monate (für alle anderen Nationalitäten) über das Ende der Reise noch gültig sein.
  • Mindestens zwei leere Seiten müssen im Pass vorhanden sein.
Passfoto
  • biometrisch und in Farbe
  • keine Scankopie
  • in der Grüsse 3,5 x 4,5 cm
  • Es darf keine Sonnenbrille oder eine Mütze auf dem Bild getragen werden
  • Das Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein, ansonsten führt das zur Ablehnung des Visumantrages
Visumantrag (wird nach Ihrer Bestellung bereitgestellt)
  • Ein Onlineantrag muss ausgefüllt und danach ausgedruckt werden
  • Bitte wählen Sie unbedingt bei der Frage "Ort der Beantragung" - Visa Application Center (Berlin) aus, da der Antrag sonst abgelehnt wird
  • Alle Fragen im Antrag müssen Richtig und vollständig beantwortet werden
  • Sie dürfen nicht mehr als einen Vornamen in Antrag angeben, wenn der zweite Name nicht in dem unteren Bereich der Bildseite des Passes steht und auch keine Sonderzeichen im Bereich "First Name" und "Surname" verwenden, sonst wird der Antrag nicht akzeptiert
  • Es muss die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers auf dem Antrag vorhanden sein
  • Es dürfen nach dem Ausdrucken keine Korrekturen durchgeführt werden
Zusatzantrag
  • Folgende Staatsbürger müssen einen Zusatzantrag ausfüllen: USA, Grossbritannien, Kanada, Australien, Georgien
Einladung
  • Eine förmliche Einladung ist notwendig
  • Ausgestellt vom russischen Aussenministerium oder den Behörden des russischen Innenministeriums
Bei nicht-deutschen Antragstellern
  • Es wird eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland verlangt
  • Bei EU-Bürgern ist eine Freizügigkeitsbescheinigung bzw. eine Meldebescheinigung notwendig
Auslands-Krankenversicherung
  • Eine Kopie der Versicherungspolice wird benötigt
  • Die Versicherungsbestätigung muss folgende Punkte ohne Ausnahme beinhalten:
  • - Datum des Versicherungsabschlusses
  • - Police-Nr.
  • - Familienname und Vorname des Versicherungsnehmers
  • - Angaben des Versicherungsunternehmen
  • - Gültigkeit der Versicherung (muss den gesamten Aufenthaltszeitraum der Reise abdecken - Bei Visum mit mehrmaliger Einreise muss nur der Zeitraum der ersten Einreise abgedeckt sein)
  • - Auflistung der gesamten Leistungen der Versicherung
  • - Die Deckungssumme der Versicherung muss über 30.000 Euro betragen
  • - Die Gültigkeit der Versicherung in Russland muss im Schreiben bestätigt sein
  • Sollte die eingereichte Versicherungsbestätigung diese Infos nicht enthalten, dann wird der Visumantrag abgelehnt

Allgemeine Informationen zur Einreise und/oder zum Studentenvisum Russland


Ab dem 8. Januar 2013 beginnt die Konsularabteilung der Botschaft bei der Visaerteilung die elektronischen Visumanträge zu bearbeiten.

 

Die obengenannten Visumanträge werden von den Antragstellern in englischer oder russischer Sprache auf der Sonderwebseite der Konsularabteilung des Auswärtigen Amtes der Russischen Föderation http://visa.kdmid.ru ausgefüllt und ausgedruckt.

 

Vom 8.November 2012 bis zum 8.Januar 2013 werden sowohl die elektronischen Visumanträge, als auch die bisherigen Visumaträge akzeptiert. (Visumantrag zum Herunterladen und Ausdrucken. Visumantrag für Staatsbürger von den USA, Großbritannien, Kanada und Georgien ) Laut dem Abkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa (im pdf-Format öffnen) werden ab dem 01.06.2007 Studienvisa für Staatsangehörige der EU-Länder (mit Ausnahme von Irland und Großbritannien) auch aufgrund eines schriftlichen Ersuchens: - einer russischen Gastuniversität, -akademie, - eines russischen Gastinstituts, - einer russishen Gastschule, - oder eines Studentenausweises bzw. einer Bescheinigung der geplanten Kurse erteilt. Es gibt folgende Arten von Studienvisa: - für eine Einreise (max. Aufenthaltsdauer 90 Tage); - für zwei Einreisen (max. Aufenthaltsdauer insgesamt 90 Tage); - für mehrere Einreisen (Gültigkeit von bis zu 1 Jahr mit einem geplanten Aufenthalt von 365 Tagen –nur aufgrund einer von Behörden des russischen Innenministeriums ausgestellten förmlichen Einladung). An der russischen Grenze werden keine Visa ausgestellt. Die Visa für die Einreise/Transitreise in andere GUS-Staaten müssen bei den jeweiligen Konsulaten beantragt werden. Für Bürger aus Drittländern ist grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten soll das Visum im Heimatland beantragt werden. Wenn ein Kind ohne seine Eltern (mit Begleitperson) oder nur mit einem Elternteil nach Russland reist, dann muss eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden, dass das Kind mit der jeweiligen Person bzw. Elternteil Deutschland für einen bestimmten Zeitraum verlassen darf. Es können keine zwei gültige Visa in einem Pass gleichzeitig ausgestellt werden. Im Einzellfall kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen gefordert werden. Die Vorlage gefälschter Unterlagen führt zu einem möglicherweise unbefristetem Verbot der Einreise nach Russland. Die Konsularabteilung trägt keine Haftung für Kosten, die durch die Nichtausstellung eines Visums entstehen. Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt und nicht erst vor dem Abflug (Geburtsdatum, Passnummer, Daten der Ein- und Ausreise), um möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu können. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz gültigem Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben. Wichtige Mitteilungen der Botschaft: Sehr geehrte Damen und Herren, anbei dürfen wir Sie in Kenntnis setzen, dass das Beantragungsverfahren von russischen Visa für die Staatsangehörigen von Australien ab dem 15. Juni 2012 aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit folgenderweise verändert wird: Bei der Ausstellung eines geschäftlichen oder privaten Visums wird zusätzlich zu den bisher geforderten Unterlagen auch eine auf russisch geschriebene und detaillierte Biographie nachgefragt. Ehemals russische Staatsbürger müssen zwingend die Ausbürgerungsurkunde als Kopie beifügen. Andernfalls werden die Antragsunterlagen seitens des Konsulats nicht entgegen genommen.


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