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Legalisierung Scheidungsdokumente – Urkunden von der Scheidung und Urkunden für die Scheidung

Eine Scheidung bedeutet in Deutschland das Beenden einer Ehe unter juristischen Gesichtspunkten. Man löst – unter Einhaltung bestimmter Bedingungen – das Eheverhältnis vor dem Gesetz auf. Das geht natürlich nicht ohne eine gewisse Anzahl von Urkunden. So kann man beim Begriff „Scheidungsdokumente“ unterscheiden in Dokumente, die für eine Scheidung benötigt werden, und in Dokumente, die aus einer bereits vollzogenen Scheidung resultieren.

Hierzulande ist für eine Scheidung zunächst der Personalausweis notwendig. Darüber hinaus muss man die Heiratsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienstammbuch vorlegen. Bei Paaren, die die Ehe unter der Prämisse eine Ehevertrags eingegangen sind, ist natürlich auch dieser vorzulegen. Darüber hinaus können abhängig vom jeweiligen Fallbeispiel noch Dokumente erforderlich sein. Wer hingegen im Ausland eine binationale Ehe eingegangen ist, muss diese in der Regel nach den Gesetzen dieses Landes scheiden lassen. Da ist es erforderlich, genaue Kenntnis über die dort geforderten Scheidungsdokumente zu haben.

Als Scheidungsdokument wird jedoch auch jene Urkunde bezeichnet, die letztlich die Scheidung der beiden Eheleute amtlich bestätigt. Mit dem Erhalt dieses Dokumentes ist die Ehe in Deutschland rechtsgültig beendet.
 

Wann werden Scheidungsdokumente im Ausland benötigt?

Scheidungsdokumente für eine Scheidung, also vorbereitende Urkunden mit dem Ziel einer Scheidung, werden im Ausland dann benötigt, wenn man die Beendigung einer im Ausland vollzogenen Ehe plant. Hier sollte man im Vorfeld sehr genaue Informationen darüber einholen, welche Dokumente genau erforderlich sind. Diese sind dann bei der Einreise mitzuführen. Wer im Ausland heiraten möchte und bereits einmal verheiratet war, muss natürlich die Scheidungsurkunde als Dokument der rechtskräftig beendeten Ehe vorlegen. Gerade bei Eheschließungen gibt es in den verschiedenen Ländern mitunter recht unterschiedliche Vorgaben darüber, welche Dokumente vorzulegen sind.
 

Scheidungsdokumente sind nur nach vorheriger Legalisierung rechtsgültig

Gerade beim Scheidungsrecht gibt es recht unterschiedliche Auffassungen der verschiedenen Länder und Kulturkreise. Eine in Deutschland ausgestellte Scheidungsurkunde ist nicht per se auch im Ausland gültig. Allerdings wird sie dort in der Regel zunächst einmal nicht anerkannt, weil ihre Echtheit nicht zertifiziert ist. Also muss man, wenn man sie im Ausland verwenden möchte, die Scheidungsdokumente einer Legalisation unterziehen. Dabei muss die ausstellende Behörde die Scheidungsdokumente als echt bestätigen, sie werden einer amtlichen Beglaubigung unterzogen. Diese wird dann vom Konsulat des jeweiligen Staates in Deutschland bestätigt. Mitunter ist dieser recht lange Dienstweg nicht notwendig, nämlich dann, wenn sowohl Deutschland als auch der Staat, in dem das Dokument Verwendung finden soll, die Haager Apostille ratifiziert haben. Dieses binationale Abkommen erleichtert den Urkundenverkehr zwischen beiden Ländern, hier genügt die Apostille als Beglaubigung der Scheidungsdokumente.


Visabbox.de bietet die Legalisierung der Scheidungsdokumente als Dienstleistung

Egal ob Legalisation oder Apostille, nicht jeder hat die Zeit, vor der Reise ins Ausland die Wege für die Beglaubigung der Scheidungsdokumente auf sich zu nehmen. Allerdings muss man sich auch nicht zwingend selbst um diese Angelegenheit kümmern. Man kann einen Dritten damit beauftragen, die Legalisation durchzuführen. Visabox.de hat sich in den vergangenen Jahren als zuverlässiger und kompetenter Partner für alle Fragen der Legalisation von Dokumenten positioniert. Die Agentur bietet schnell und unkompliziert die Legalisation der Scheidungsdokumente an.