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Legalisation Japan – Urkunden zur Verwendung im Ausland vorbereiten

Für deutsche Urlaubsgäste und Geschäftsreisende ist Japan ein verhältnismäßig unkompliziertes Ziel. Für einen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen benötigt man kein Visum. Wer allerdings den Aufenthalt nutzen möchte, um dort geschäftliche Kontakte zu knüpfen, Geschäfte abzuschließen, zu heiraten oder eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, wird etwas mehr Vorbereitung benötigen. Denn in aller Regel kommen hier Urkunden und Dokumente zum Einsatz.

Es gibt ein böses Erwachen, wenn man unvorbereitet nach Japan reist und dort feststellt, dass in Deutschland ausgestellte Dokumente in Fernost keine Gültigkeit besitzen. Tatsächlich ist es im internationalen Rechtsverkehr üblich und notwendig, Dokumente einer Beglaubigung und Legalisierung zu unterziehen. Deutsche Ämter erteilen die Beglaubigung mittels Stempel. Dann muss der Reisende üblicherweise den Kontakt zur Botschaft des jeweiligen Landes in Deutschland aufsuchen. Der Konsularbeamte vollzieht dann die Legalisierung. Dieser recht aufwändige Weg ist allerdings für eine Legalisation Japan nicht erforderlich.


Legalisation Japan – Urkundenverkehr zwischen Japan und Deutschland

Die erforderliche Legalisation Japan liegt einem bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und dem Inselstaat zugrunde – der Haager Apostille. Dieses Vertragswerk wurde 1961 ausgearbeitet und sieht eine Vereinfachung des Urkundenverkehrs vor. Zwar müssen Dokumente vor ihrer Verwendung nach wie vor eine Legalisierung durchlaufen.

Allerdings ist dafür nicht mehr der Kontakt zur Botschaft des jeweiligen Landes notwendig. Deutschland und Japan haben in Verhandlungen 1970 die Annahme der Apostille beschlossen. Fortan können Ämter selbst die Beglaubigung der Echtheit ihrer Urkunden vornehmen und so die Legalisation für Japan beschleunigen.


Legalisation Japan – Welchen Kontakt für die Beglaubigung nutzen?

Beim Verfahren der Apostille zur Legalisation für Japan steht nicht mehr der Kontakt zur japanischen Botschaft an erster Stelle. Vielmehr müssen die Reisenden die Legalisierung ihrer Dokumente bei den zuständigen deutschen Behörden vornehmen lassen. Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Art der Urkunde ab. Für Dokumente von Standesämtern, für Zeugnisse oder verschiedene Meldebescheinigungen erteilen meist die Landesregierungen die Legalisierung. Hier sollte man mit den Innenministerien in Kontakt treten, um eine Legalisation für Japan zu erwirken.
 

Gerichtsurteile und Führungszeugnisse erhalten ihre Beglaubigungen bei den Justizämtern, für geschäftliche und unternehmerische Urkunden sind oft die Industrie- und Handelskammern zuständig. Wer sich nicht sicher ist, mit welcher Stelle er für die Legalisation Japan in Kontakt treten muss, der sollte im besten Fall bei jener Stelle nachfragen, die die Urkunde ausgestellt hat.


Legalisation Japan – Legalisierung als Service von Visabox.de

Zugegeben, im Vorfeld der Reise können das Einholen der Beglaubigung und die Legalisierung der Unterlagen recht stressig sein. Allerdings gibt es auch einen einfacheren Weg zur Legalisation für Japan. Visabox.de bietet diesen Service in einer vollumfänglichen Dienstleistung an. Die Agentur hat sich in den letzten Jahren einen ausgezeichneten Ruf als Partner für die Legalisierung von Urkunden gemacht. Ob Apostille oder ordnungsgemäße Legalisation für Japan – die Kunden profitieren von dem Service der Agentur. So bleibt ihnen mehr Zeit für andere Reisevorbereitungen. Natürlich bietet Visabox.de neben der Legalisierung auch Visa für zahlreiche Länder an.